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Diese Frage geht über eine höfliche Geste hinaus. Sie berührt einen grundlegenden Aspekt unseres Wohlbefindens.
Ab dem 01.01.2024 wird das rosafarbene Kassenrezept nur noch elektronisch als ‚E-Rezept‘ ausgestellt. Ausgenommen sind Hilfsmittel auf Kassenrezept.
Wer leichte Symptome hat, kann sich am Telefon krankschreiben lassen. Allerdings gilt das nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind.