Erstellt am Donnerstag, 06 März 2025.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönliche Entscheidung zu treffen. Ergebnisoffene und unabhängige Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende.
Jede und jeder von uns kann plötzlich auf ein neues Organ oder Gewebe angewiesen sein – zum Beispiel durch eine schwere Krankheit.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob Sie Ihre Organe und Gewebe spenden möchten?
• Sie können sicher sein, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod berücksichtigt wird.
• Sie entlasten Ihre nächsten Angehörigen: Wenn keine Entscheidung für oder gegen eine Organ-
und Gewebespende vorliegt, müssen diese in Ihrem Sinne entscheiden.
• Sie helfen Ärztinnen und Ärzten, Ihren Willen umzusetzen.
Die Frage nach einer Organ- und Gewebespende stellt sich, wenn folgende Situation eintritt:
• Die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten ist aussichtslos geworden und
• der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) steht bevor oder ist bereits eingetreten.
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen dann den Willen der Patientin oder des Patienten zur Organ- und Gewebespende herausfinden. Das ist wichtig, damit alle weiteren Maßnahmen in ihrem oder seinem Sinne erfolgen.
• Es liegt eine Zustimmung der oder des Verstorbenen vor, Gewebe und/oder Organe zu entnehmen.
• Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) wurde festgestellt.
Der Hirntod
Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter folgender Bedingung eingetreten ist: Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) wurde festgestellt. Das geschieht ausschließlich durch Fachärztinnen und -ärzte nach einem fest vorgeschriebenen Vorgehen – der Hirntoddiagnostik. Gewebe hingegen können auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. Sie müssen (anders als Organe) nicht durchgängig durchblutet sein. Nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand wird der Tod anhand anderer sicherer Todeszeichen festgestellt. Liegen diese vor, liegt auch der Hirntod vor.
Nein, es gibt weder für die Organ- noch für die Gewebespende eine feste Altershöchstgrenze. Vor einer Transplantation untersuchen Ärztinnen und Ärzte die Organe und Gewebe und entscheiden, ob eine Spende möglich ist.
Eine Organspende ist grundsätzlich ausgeschlossen bei
• einer unbehandelbaren schweren Infektion,
• einer akuten Krebserkrankung,
• einer HIV-Infektion.
Ob eine Gewebespende infrage kommt, hängt vom jeweiligen Gewebe ab. Die Gründe für einen Ausschluss sind ähnlich wie die bei einer Organspende. Auch hier wird medizinisch sichergestellt, dass kein erhöhtes Risiko für die Empfängerin beziehungsweise den Empfänger besteht.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann jede Person einer Organ- und Gewebespende widersprechen.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann jede Person:
• die Zustimmung zur Organ- und/oder Gewebespende erklären.
• die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende auf eine andere Person übertragen.
Nein. Es gibt keinen Zwang, sich zu entscheiden.
• vollständige Zustimmung zur Organ- und Gewebespende
• Begrenzung der Entnahme auf bestimmte Organe und/oder Gewebe
• Ausschluss bestimmter Organe und/oder Gewebe von der Entnahme
• Widerspruch zur Entnahme von Organen und Geweben
• Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person
Ja, Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern.
Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist immer, das Leben der Patientin oder des Patienten zu retten. Dabei spielt Ihre Entscheidung für oder gegen eine Spende keine Rolle.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Ärztinnen und Ärzte bei Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen und wie Sie Ihre Organ- und Gewesene erklären können finden Sie unter:
www.organspende-info.de