Das neue E-Rezept
Ab dem 01.01.2024 wird das rosafarbene Kassenrezept nur noch elektronisch als ‚E-Rezept‘ ausgestellt. Ausgenommen sind Hilfsmittel auf Kassenrezept.
Wichtiger Hinweis:
Vor dem Ausstellen des ersten Rezeptes im Quartal ist es notwendig, die Versichertenkarte in der Praxis einlesen zu lassen.
Folgerezepte innerhalb eines Quartals können auch ohne einen weiteren Besuch ausgestellt werden. Ein Quartal beginnt jeweils am: 01. Januar / 01. April / 01. Juli / 01. Oktober
E-Rezept online bestellen:
Über unser Kontaktformular können Sie Ihr elektronisches
Rezept online bestellen. Dies ist in der Regel der schnellste und bequemste
Weg für Ihre Rezeptbestellung. Ihr E-Rezept können Sie einen Werktag nach der Online-Bestellung in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte abrufen.
E-Rezept telefonisch bestellen:
Unter der Nummer 0 22 22 - 93 23 0 können Sie Ihr E-Rezept telefonisch
bestellen. Einen Werktag nach der telefonischen Bestellung kann das
E-Rezept in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte abgerufen werden.
E-Rezept vor Ort bestellen:
Wir stellen Ihnen Ihr E-Rezept bei Ihrem Besuch in unserer Praxis aus. Im Laufe des Tages wird der Arzt Ihr E-Rezept digital signieren, und es kann am Folgetag in der Apotheke abgerufen werden.
In dringenden Ausnahmefällen kann das E-Rezept kurzfristig ausgestellt werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Wie lange ist ein elektronisches Rezept gültig?
Ihr digitales E-Rezept kann - wie das rosa Rezept auf Papier - ab der Ausstellung 28 Tage lang in einer Apotheke eingelöst werden.
E-Rezept per App aufs Handy laden
Mit der E-Rezept-App erhalten Sie Ihre Verschreibung bequem auf Ihr Smartphone. Sie können in der App auch wichtige Informationen oder die Einnahmeweise Ihrer Medikamente nachschauen.
Laden Sie dafür die App „E-Rezept“ auf Ihr Smartphone. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Freischaltung in der App einen Code von Ihrer Krankenversicherung beantragen müssen. Weitere Infos finden Sie auch unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Das E-Rezept als Ausdruck
In Ausnahmefällen können Sie sich das Rezept in unserer Praxis wie gewohnt ausgedruckt mitnehmen. Der Zettel ist nicht mehr rosafarben wie früher, aber er enthält alle wichtigen Informationen zur
Verordnung und einen Code. In der Apotheke den Code abscannen und dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Was passiert wenn die Versichertenkarte nicht eingelesen werden kann?
Wenn es für Sie nicht möglich ist, Ihre Versichertenkarte persönlich bei uns einlesen zu lassen (z. B. aus medizinischen Gründen), können Sie über Ihre Krankenversicherung ein Ersatzverfahren beantragen.
Ihre Versicherung sendet dann ein Dokument an uns, woraufhin wir Ihnen ein E-Rezept ausstellen können.
- Tags: E-Rezept, elektronisches Rezept, eRezept, Kassenrezept