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Änderung der Corona-Schutzverordnung für NRW

Erstellt am Dienstag, 12 Oktober 2021.

Änderung der Corona-Schutzverordnung für NRW

Am 30. September 2021 haben die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb eingestellt. Seit 1. Oktober 2021 werden die Corona-Schutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen planmäßig vor allem von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen.

Erste Ansprechperson bei Interesse an einer Impfung sind somit nun die Hausärzte. Die Schutzverordnungen konnten jedoch in einigen Punkten gelockert. Die wichtigsten Neuregelungen sind:

PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden

Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist. 

Die Kosten hierfür werden nicht mehr vom Land NRW übernommen Die bisherigen Ausnahmen von dieser Regelung bleiben aber bestehen.

Die Maskenpflicht im Freien entfällt

Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht gilt nicht mehr. Allerdings wird auch weiterhin das Tragen einer Maske im Freien dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden. Die bislang geltende Obergrenze von 25.000 Zuschauern entfällt.

Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr

In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Auch wird aber die Einhaltung des Abstands oder Trennwände weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes bleibt bestehen.

 

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