Die elektronische Patientenakte (ePA) ist da

Zum 1. Oktober 2025 treten in Deutschland weitreichende Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) in Kraft.
Die Elektronische Patientenakte ist da – was Patienten jetzt wissen müssen.
Zum 1. Oktober 2025 treten in Deutschland weitreichende Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) in Kraft. Wie alle zugelassenen Praxen und Apotheken sind auch wir ab sofort verpflichtet, die neue Patientenakte zu befüllen. Die Krankenkassen haben bereits für jeden gesetzlich Versicherten eine solche Akte angelegt – sofern nicht aktiv Widerspruch eingelegt wurde. Was kommt in die ePA hinein und wie können Patienten sie nutzen?
Was wird von Ihrem Arzt in die ePA hineingestellt?
Mit der ePA soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Sie soll helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Therapien besser abzustimmen. Dazu können Ärzte ab sofort alle relevanten Informationen in die ePA einstellen, die es ermöglichen, die Krankengeschichte eines Versicherten zu dokumentieren. Dazu zählen zum Beispiel: Befunde, Arztbriefe, Röntgen- und Ultraschallbilder, Laborergebnisse, aber auch eine Übersicht über verordnete Medikamente, Impfnachweise oder der Mutterpass.
Was soll die ePA bringen?
Die elektronische Patientenakte ermöglicht es, dass wichtige Gesundheitsdaten künftig digital und behandlerübergreifend vorliegen, da die Informationen zentral gespeichert werden. Unterlagen müssen dann nicht mehr von anderen Stellen angefordert werden. Untersuchungen, die bereits durchgeführt wurden und deren Ergebnisse in der ePA vorliegen, müssen nicht erneut veranlasst werden – beides spart Zeit und Kosten. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Ärzte auch in Notfallsituationen schnell einen Überblick über die Vorerkrankungen und Allergien eines Patienten verschaffen können.
Ein bestimmtes Dokument soll nicht in meine ePA – was kann ich tun?
In die ePA gehören die wichtigsten medizinischen Dokumente wie Befundberichte, Arztbriefe und Laborergebnisse. Wenn Sie ein bestimmtes Dokument nicht in Ihrer ePA sehen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt und weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie wünschen, dass der Eintrag in die ePA nicht erfolgt.
2. Löschen Sie selbst: Patienten behalten jederzeit die Kontrolle über die Dokumentation in der ePA. Mit einer App (in der Regel der Krankenkasse) können Sie Arztbriefe, Befundberichte etc. in Ruhe nachlesen und bei Wunsch auch entfernen. Aber Vorsicht: Wenn Sie ein Dokument löschen, ist es endgültig entfernt und für andere Ärzte nicht mehr sichtbar. Löschen in der ePA bedeutet übrigens nicht, dass die Praxis oder Klinik ihre eigene Dokumentation ebenfalls löscht – Ärztinnen und Ärzte müssen Behandlungsunterlagen aus rechtlichen Gründen viele Jahre aufbewahren.
Wie können Patienten die ePA nutzen?
Zwar wird die ePA automatisch angelegt, doch die Kontrolle über die Akte liegt bei den Patienten. Sie entscheiden, welche Dokumente in der Akte gespeichert werden, und können Zugriffsrechte für Ärzte, Kliniken oder Apotheken individuell steuern. So bestimmen Sie jederzeit, wer Ihre ePA lesen darf. Dazu stellen die Krankenkassen Apps zur Verfügung. Einer Umfrage zufolge haben sich allerdings erst knapp 1,5 Millionen Versicherte für eine solche App registriert.
Ebenso ist es möglich, über den PC auf die ePA zuzugreifen oder sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Welche möglichen Nachteile birgt die elektronische Patientenakte?
Mögliche Nachteile entstehen bei der ePA vor allem durch das zentrale Speichern der digitalen Gesundheitsdaten. Datenschützer weisen auf die theoretische Möglichkeit hin, dass durch Cyberangriffe Patientendaten gestohlen werden könnten. Zudem besteht die Sorge, dass nicht immer klar ist, wer wirklich auf Daten zugreifen kann. Behörden und Gutachten betonen allerdings, dass bei der Einrichtung der digitalen Akte besonders hohe Sicherheitsstandards angelegt worden sind.
Wie werden meine Daten in der ePA geschützt?
Voraussetzung, um die ePA eines Versicherten einsehen zu können, ist das Vorhandensein eines sogenannten elektronischen Heilberufsausweises. Über ihn verfügen Ärzte, Arztpraxen, Kliniken, Apotheker und Pflegepersonal. Zudem ist der Zugriff für Ärzte und Krankenhäuser auf 90 Tage begrenzt, für Apotheker auf 3 Tage. Jeder Zugriff wird revisionssicher dokumentiert. Patienten können selbst sehen, welche Praxis oder Klinik ihre Akte geöffnet hat. Dokumente werden verschlüsselt, bevor sie von einem Arzt auf (ausschließlich) deutsche Server hochgeladen werden. Die Kommunikation zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und ePA läuft über die Telematikinfrastruktur (TI) – ein speziell gesichertes Netz im Gesundheitswesen. Der Zugriff von Patientenseite erfolgt mithilfe der Gesundheitskarte und einer PIN – also ähnlich wie bei einer Bankkarte.
Hintergrund
Die elektronische Patientenakte wurde im Jahr 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen und sollte ab Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Der Rollout verlief jedoch schleppend: Nur wenige Versicherte beantragten eine Akte, die technische Integration in den Praxen kam nur langsam voran.
Mit dem Modell „ePA für alle“, das am 1. Oktober 2025 für alle Praxen verpflichtend startet, wurde auf eine Opt-out-Regelung umgestellt. Damit soll die Akzeptanz deutlich steigen und die Akte zu einem echten Standardinstrument im Gesundheitswesen werden. Im Vorfeld wurde die Datensicherheit der ePA intensiv diskutiert. Die ePA-Betreibergesellschaft Gematik hat daraufhin zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen.
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